Riester-Vertrag: Behalten, übertragen oder kündigen?
Drei Optionen ab 2027. Was für Ihren Altvertrag sinnvoll ist und worauf es bei der Entscheidung ankommt.
15 Millionen Verträge,
eine offene Frage.
Rund 15 Millionen Riester-Verträge existieren in Deutschland. Knapp 10 Millionen davon liegen bei Versicherern, rund 3 Millionen in Fondssparplänen, etwa 1,5 Millionen in und eine halbe Million in Banksparplänen.
Bei den Fondssparplänen teilt sich der Markt auf wenige große Anbieter auf: Union Investment über die Volks- und Raiffeisenbanken, DWS über die Deutsche Bank und Kooperationspartner, Deka über die Sparkassen. Alle drei haben das Neugeschäft inzwischen eingestellt, die Bestände laufen aber weiter.
Bei Wohn-Riester liegt der Bestand fast vollständig bei vier Bausparkassen: Schwäbisch Hall, LBS, Wüstenrot und BHW. Bei den Versicherern ist das Bild breiter. Die größten Riester-Bestände halten Allianz, Generali (ehemals AachenMünchener, Vertrieb über DVAG), Debeka, R+V und die Versicherungskammer Bayern. Ebenfalls große Bestände führen Württembergische, Zurich (ehemals Deutscher Herold), ERGO (ehemals Hamburg-Mannheimer und Victoria), Alte Leipziger, AXA und HUK-Coburg. Daneben halten auch WWK, HDI, Nürnberger, Cosmos Direkt, Hannoversche, Stuttgarter, HanseMerkur und Continentale Riester-Verträge in ihren Beständen. Insgesamt sind es mehr als 100 Lebensversicherer in Deutschland.
Falls Ihr Vertrag noch unter einem älteren Markennamen läuft: Das ist normal. Viele Versicherer haben in den letzten Jahren fusioniert oder ihren Namen geändert. Der Vertrag und seine Konditionen bleiben davon unberührt. Egal ob Ihr Vertrag bei einem dieser Anbieter liegt oder bei einem anderen: Die Frage, was ab 2027 damit passiert, stellt sich für alle gleichermaßen.
Mehr als 100 Anbieter, 15 Millionen Verträge.
Und für alle steht ab 2027 dieselbe Entscheidung an.
Was die Reform 2027 für Ihren bestehenden Vertrag bedeutet.
Bestehende Riester-Verträge genießen unbefristeten . Sie laufen unverändert weiter, eine automatische Umstellung gibt es nicht. Aber der Gesetzgeber hat bewusst Wege geöffnet, mit denen jeder Sparer selbst entscheiden kann, was er mit seinem Vertrag macht. Drei Optionen stehen zur Wahl.
Wie viel mehr Förderung steht Ihnen im neuen System zu?
Prüfen Sie in 2 Minuten, welche Zulage Sie im alten und im neuen System erhalten würden.
Option 1: Vertrag behalten.
Der Vertrag läuft unverändert mit allen bisherigen Konditionen weiter.
, und Kostenstruktur bleiben bestehen. Die Förderung bleibt ebenfalls im alten System. Das heißt: Die liegt weiter bei maximal 175 Euro pro Jahr.
Das ist die richtige Option, wenn der Vertrag einen hohen Garantiezins hat, die Kosten im Rahmen liegen und die Restlaufzeit bis zur Rente kurz ist. Es ist weniger sinnvoll, wenn die Kosten hoch sind, der Garantiezins niedrig und die Förderung im neuen System deutlich höher ausfällt.
Behalten heißt: Alles bleibt. Auch die alte Förderung von maximal 175 Euro.
Der Förderwechsel
Es gibt einen Weg, den Vertrag mit allen Konditionen zu behalten und trotzdem die neue, höhere Förderung zu nutzen. Eine einseitige Erklärung gegenüber dem Anbieter genügt. und bleiben erhalten. Kein neues Produkt nötig, keine Wechselkosten.
Nur die Förderung springt ins neue System: bis zu 540 Euro statt 175 Euro. Einzige Einschränkung: Der Schritt ist nicht rückgängig zu machen.
: Alter Vertrag mit neuer Förderung. bleibt, steigt auf bis zu 540 Euro.
Option 2: Kapital übertragen.
Das gesamte angesparte Kapital wird in ein neues, gefördertes Produkt überführt. Zum Beispiel in ein oder ein neues . Ein formloses Schreiben an den bisherigen Anbieter genügt, dessen Zustimmung ist nicht nötig. Alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten.
Aber: Der des Altvertrags entfällt, ebenso eventuell günstige Rentenfaktoren. Es können Wechselkosten anfallen. Sinnvoll ist das vor allem bei teuren Altverträgen mit niedrigem Garantiezins, also bei Verträgen ab ca. 2012, bei denen die laufenden Kosten den Zinsvorteil ohnehin auffressen.
Alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten, auch bei Übertragung.
Der aber nicht.
Option 3: Vertrag kündigen (fast immer die teuerste Variante).
Eine gilt als . Sämtliche Zulagen und Steuervorteile der gesamten Laufzeit müssen an den Staat zurückgezahlt werden. Bei einer Mutter mit zwei Kindern und 18 Jahren Vertragslaufzeit kommen schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Seit der Reform gibt es mit der eine Alternative ohne Förderverlust. Es gibt fast keinen Grund mehr zu kündigen.
kostet die gesamte bisherige Förderung.
Übertragung kostet null Euro Förderverlust.
„Fast niemand kennt den Unterschied zwischen Förderwechsel und Kapitalübertragung. Genau dieser Unterschied entscheidet, ob ein wertvoller Garantiezins erhalten bleibt oder verloren geht.“
Der Garantiezins: Warum das Abschlussjahr entscheidet.
Der bestimmt, wie viel der Versicherer auf den eines klassischen Vertrags mindestens gutschreiben muss. Und zwar über die gesamte Vertragslaufzeit. Frühe Riester-Verträge haben Zinssätze, die am heutigen Kapitalmarkt nicht mehr erreichbar sind. Genau deshalb sollte niemand einen solchen Vertrag leichtfertig aufgeben.
Wichtig: Riester gibt es erst seit 2002. Der oft zitierte Wert von 4,0 Prozent gilt für ältere Lebensversicherungen, nicht für Riester-Verträge.
| Abschluss | Garantiezins |
|---|---|
| 2002 bis 2003 | 3,25 % |
| 2004 bis 2006 | 2,75 % |
| 2007 bis 2011 | 2,25 % |
| 2012 bis 2014 | 1,75 % |
| 2015 bis 2016 | 1,25 % |
| 2017 bis 2021 | 0,90 % |
| 2022 bis 2024 | 0,25 % |
| ab 2025 | 1,00 % |
Verträge aus 2002 und 2003 garantieren bis zu 3,25 Prozent. Am heutigen Markt unerreichbar.
Häufige Fragen
Ja. Der gilt unbefristet. Ob das die wirtschaftlich beste Lösung ist, hängt von den Konditionen Ihres Vertrags ab.
Sie behalten Ihren Altvertrag mit allen Konditionen. Nur die staatliche Förderung läuft ab sofort im neuen System mit bis zu 540 Euro . und bleiben erhalten.
Nein. Alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben bei einer Übertragung vollständig erhalten. Nur bei einer müssen sie zurückgezahlt werden.
Nein. Fondsgebundene Riester-Verträge haben eine , aber keinen festen . Der Zinsvorteil betrifft ausschließlich klassische Rentenversicherungen.
Nein. Es gibt keinen Stichtag. Aber je früher ein günstigerer Weg genutzt wird, desto mehr profitieren Sie über die Restlaufzeit.
Und welche dieser Optionen ist der richtige für Sie?
Einer unserer IHK-zertifizierten Fachexperten geht in 20 Minuten die entscheidenden Punkte Ihres Vertrags mit Ihnen durch: Garantiezins, Kosten, Förderhöhe und die Optionen. Am Ende haben Sie alles, was Sie für eine gute Entscheidung brauchen.
Oder direkt anrufen: 069 247 471 400
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen als Informationsquelle und zur ersten Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle versicherungsfachliche Beratung, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine konkrete Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir eine persönliche Fachberatung.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Aeiforia-Studie, Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (AltvRefG, Mai 2026). Datenstand: Juli 2026.