Die Altersvorsorge-Reform einfach erklärt
Ab 2027 gilt ein neues Fördersystem für die private Altersvorsorge. Hier finden Sie einen verständlichen Überblick, was sich ändert, wie die neue Förderung funktioniert und welche Schritte 2026 und 2027 wichtig sind.
Riester wird abgelöst, aber nicht abgeschafft.
Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt ein neues, gefördertes Modell die bisherige . Die Reform betrifft vor allem die Förderung für die Zukunft, also alle Verträge, die ab 2027 neu abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Riester-Verträge gilt zugleich . Sie laufen unverändert weiter, und eine automatische Umstellung gibt es nicht.
Wichtig ist außerdem: Der Gesetzgeber hat klare Möglichkeiten geschaffen, wie Bestandskunden mit ihrem Altvertrag umgehen können. Wer möchte, kann seinen Vertrag behalten, das Kapital in das neue System übertragen oder ihn kündigen, wobei eine nur selten sinnvoll ist. Niemand muss handeln, aber jeder kann.
Bestehende Riester-Verträge genießen unbefristeten . Eine automatische Umstellung gibt es nicht.
Welcher Weg sich für einen bestehenden Vertrag lohnt, lesen Sie ausführlich auf der Seite „Was tun mit Ihrem Riester-Altvertrag?“.
Riester galt als zu kompliziert. Das soll einfacher werden.
Riester wurde 2002 eingeführt und über die Jahre immer wieder kritisiert, etwa als zu kompliziert, zu unflexibel und für viele Sparer schwer zu durchschauen. Mit dem , dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat, reagiert der Gesetzgeber darauf. Ab dem 1. Januar 2027 gilt ein neues, einfacheres Fördersystem. Das Ziel der Reform lässt sich in einem Satz zusammenfassen: weniger Bürokratie, eine verständlichere Förderlogik und mehr Auswahl für die Sparer. Die Grundidee bleibt erhalten. Der Staat unterstützt private Altersvorsorge weiterhin mit attraktiven Zulagen.
Bis zu 540 Euro Grundzulage statt bisher 175 Euro.
Die größte Änderung betrifft die staatliche . Bisher gab es eine feste von 175 Euro pro Jahr, die an einen einkommensabhängigen Mindestbeitrag gekoppelt war. Ab 2027 wird die Förderung direkt an den eigenen Beitrag gekoppelt und ist nicht mehr vom Einkommen abhängig.
Die maximale jährliche Grundzulage steigt von bisher 175 Euro auf ab 2027 bis zu 540 Euro.
So funktioniert die neue Grundzulage:
- 0,50 €
je Euro · bis 360 €
Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent Zulage.
- 0,25 €
je weiterer Euro · bis 1.800 €
Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro im Jahr gibt es 25 Cent Zulage.
- 540 €
volle Zulage · 1.800 € p. a.
Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, also 150 Euro im Monat, erhält die volle Grundzulage von 540 Euro.
Die bleibt erhalten und wird ebenfalls an den Beitrag gekoppelt, mit bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Für Familien mit Kindern bleibt die Förderung damit der stärkste Hebel.
Neue ab 2027: bis zu 540 Euro pro Jahr, vorher 175 Euro.
Wie viel staatliche Förderung steht Ihnen wirklich zu?
Prüfen Sie in 2 Minuten, welche Zulage Sie im alten und im neuen System erhalten würden.
Drei geförderte Produktarten ab 2027.
Ab 2027 gibt es drei geförderte Kategorien. Sie haben damit mehr Auswahl als bisher, und jede Variante hat ihre eigenen Stärken.
Produkte mit Beitragsgarantie
Sicherheit und Verlässlichkeit: 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie schützen Einzahlungen vor Verlusten. Viele bieten zusätzlich eine lebenslange Rente und schützen so vor dem Langlebigkeitsrisiko.
- Renditechance
- Schutz bei Kursschwankungen
- Lebenslange garantierte Rente
Altersvorsorgedepot
Gefördert in Fonds und ETFs sparen, ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Größere Renditechancen, dafür stärkere Schwankungen mit dem Kapitalmarkt. Das Anlagerisiko trägt der Sparer selbst.
- Renditechance
- Schutz bei Kursschwankungen
- Lebenslange garantierte Rente
Standardprodukt
Eine staatlich vorgegebene Basislösung mit Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent pro Jahr. Auf das Wesentliche beschränkt und kaum an die persönliche Situation anpassbar.
- Renditechance
- Schutz bei Kursschwankungen
- Lebenslange garantierte Rente
Welche Variante zu Ihnen passt, hängt von Ihren persönlichen Zielen und Ihrer Lebenssituation ab. Die zentrale Frage lautet: Wie viel Sicherheit und garantierte, lebenslange Leistung ist Ihnen wichtig, und wie viel Schwankung sind Sie bereit zu tragen, um höhere Renditechancen zu haben?
Flexiblere Auszahlung, neue Zielgruppen, Frühstart für Kinder.
- Flexiblere Auszahlung
- Neben der lebenslangen monatlichen Rente werden ab 2027 auch befristete Auszahlpläne möglich, zum Beispiel über 20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr.
- Mehr Menschen förderberechtigt
- Erstmals können auch Selbständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke die Förderung nutzen, Gruppen, die bei Riester bisher weitgehend außen vor waren.
- Frühstart-Rente
- Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren zahlt der Staat 10 Euro monatlich in ein eigenes Vorsorgedepot.
Die wichtigsten Termine auf einen Blick.
Reform beschlossen
Der Bundesrat stimmt dem Reformgesetz zu. Die Reform ist beschlossen.
Altes System gilt weiter
Bestehende Verträge laufen normal, die Zulagen für 2026 sollten gesichert werden.
Neues Fördersystem startet
Neue Verträge werden nach der neuen Logik gefördert, der Wechsel aus Altverträgen wird möglich.
Bestandsschutz bleibt
Bestehende Verträge behalten ihren Bestandsschutz, zeitlich unbegrenzt.
Bis Ende 2026 gilt das alte System, ab 2027 das neue.
Häufige Fragen zur Reform 2027
Nein. Abgeschafft wird nur der Neuabschluss klassischer Riester-Verträge nach altem Muster. Alle bestehenden Verträge bleiben unverändert erhalten und genießen unbefristeten . Es gibt keinen Stichtag, an dem Ihr Vertrag automatisch endet.
Ihr Vertrag läuft unverändert weiter. Es gibt keine automatische Umstellung, jeder Sparer entscheidet selbst, ob er seinen Vertrag behält oder das Kapital in das neue System überträgt. Die bereits erhaltenen Zulagen bleiben in jedem Fall erhalten.
Für die meisten Sparer ja. Im neuen System steigt die von 175 Euro auf bis zu 540 Euro pro Jahr, und die Förderung hängt nicht mehr vom Einkommen ab, sondern direkt vom eigenen Beitrag. Wie groß der Unterschied in Ihrem Fall ausfällt, zeigt der Förderrechner in zwei Minuten.
Das ist eine neue, ab 2027 geförderte Produktkategorie, mit der Sie in und ETFs sparen können, ohne verpflichtende . Es bietet höhere Renditechancen, schwankt dafür stärker mit dem Kapitalmarkt. Daneben bleiben Produkte mit Beitragsgarantie und ein staatliches wählbar.
Wichtig ist vor allem, sich die Zulagen für das Jahr 2026 im alten System zu sichern. Einen Handlungszwang gibt es darüber hinaus nicht. Ob ein Wechsel oder eine Anpassung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Vertrag ab und lässt sich am besten in einer Fachberatung klären.
Und was bedeutet das jetzt für meinen Vertrag?
Sie kennen jetzt die wichtigsten Änderungen. Was davon für Ihren Vertrag zählt, hängt von den Details ab. Einer unserer IHK-zertifizierten Fachexperten schaut sich in 20 Minuten gemeinsam mit Ihnen die Details Ihres Vertrags an: Förderhöhe, Garantiezins, Kosten und die Reform-Optionen. Am Ende haben Sie alles, was Sie für eine gute Entscheidung brauchen.
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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen als Informationsquelle und zur ersten Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle versicherungsfachliche Beratung, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine konkrete Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir eine persönliche Fachberatung.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Aeiforia-Studie, Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (AltvRefG, Mai 2026). Datenstand: Juli 2026.